Mitgliedschaft


Wie wird man Mitglied des VAIÖ?

Die Entscheidung über eine ordentliche und außerordentliche Mitgliedschaft trifft der Vorstand der VAIÖ. Der Aufnahmeantrag erfolgt schriftlich mit Hilfe des Antragsformulars. Bitte öffnen Sie das Antragsformular, füllen Sie es aus und senden Sie es an berndt.may@vaioe.at.

PDF Download VAIÖ Aufnahmeantrag deutsch

PDF Download VAIÖ Application english

Welche Arten der Mitgliedschaft gibt es?

Hier finden Sie unsere Mitglieder.

Die Mitglieder des Vereins gliedern sich in

• ordentliche Mitglieder: ausländische Investmentgesellschaften

• außerordentliche Mitglieder: sonstige Personen, Unternehmen oder Institutionen, die durch ihre Tätigkeit, die Aufgaben und Zielsetzungen des Vereines zu fördern, geeignet erscheinen.

Was kostet die Mitgliedschaft?

Jedes ordentliche Mitglied hat einen Jahresbeitrag von EUR 2.500,- zu leisten.
Bei unterjährigem Beitritt wird bei Eintritt in der 2. Jahreshälfte 1/2 des Jahresbeitrages fällig.
Die Höhe des Jahresbeitrags wird im Rahmen der jährlichen Mitglieder-Generalversammlung festgesetzt.

Außerordentliche Mitglieder unterliegen keinen finanziellen Beitragspflichten.

Wie wird eine Mitgliedschaft beendet?

Der freiwillige Austritt kann jederzeit erfolgen. Er muss dem Vorstand schriftlich mitgeteilt werden und wird mit Eingang eines entsprechenden Schreibens bei einem Vorstandsmitglied wirksam.
Die Verpflichtung zur Zahlung der fällig gewordenen Mitgliedsbeiträge bleibt hiervon unberührt. Bereits bezahlte Mitgliedsbeiträge werden bei einer Beendigung der Mitgliedschaft nicht erstattet und verbleiben dem Verein. Die Mitgliedschaft erlischt durch Tod – bei juristischen Personen durch Verlust der Rechtspersönlichkeit – durch freiwilligen Austritt, durch Streichung und durch Ausschluss.